Grundsätzlich haben Selbstständige die Wahl, ihre Steuererklärung selbst zu machen oder einen Steuerberater hinzuzuziehen. Allerdings sind die Vielfalt und Komplexität der Steuervorschriften für Laien oftmals verwirrend. Umso wichtiger ist es, sich über die geltenden Regeln und Fristen zu informieren, denn nur so können Bußgelder oder Steuernachzahlungen vermieden werden. Wir geben Ihnen einen Überblick über alles Wichtige rund um die Steuererklärung für Selbstständige.
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Steuererklärungen für Selbstständige
Die Steuererklärung für Selbstständige und das Einreichen beim Finanzamt gehören zu den Pflichten von Selbstständigen. So müssen Selbstständige jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung erstellen und elektronisch über das Steuerportal ELSTER ans Finanzamt übermitteln. Neben der Einkommensteuer fallen gegebenenfalls auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge an. Damit alle Angaben korrekt sind, sollten Selbstständige alle wichtigen Rechnungen, Betriebsausgaben und Belege, die im Laufe des Jahres anfallen, sammeln und über Jahre hinweg aufbewahren. Auf Basis der Steuererklärung kann das Finanzamt die Höhe der zu zahlenden Steuern ermitteln und die Steuerlast festlegen.
Da Selbstständigkeit sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende umfasst, werden sie steuerrechtlich unterschiedlich behandelt, und nicht jeder Selbstständige ist von allen Steuern betroffen. Nach Einreichung der Steuererklärung erhalten Selbstständige einen Steuerbescheid, der ihre steuerliche Situation im abgelaufenen Jahr widerspiegelt und mögliche Nachzahlungen oder Erstattungen festlegt.
Steuerarten für Selbstständige
Grundsätzlich gibt es drei wichtige Steuerarten für Selbstständige: die Umsatzsteuer, die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine wichtige Steuerart für Selbstständige, die Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Sie betrifft den Umsatz, den das Unternehmen erzielt, und muss entsprechend berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden. Dies betrifft sowohl die Umsätze innerhalb Deutschlands als auch grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der Europäischen Union.
Die Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt in der Regel durch Anwendung des jeweiligen Umsatzsteuersatzes auf den Netto-Umsatz. Selbstständige müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen und die entsprechenden Beträge fristgerecht abführen.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine weitere wichtige Steuerart für Selbstständige, die auf ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erhoben wird. Selbstständige müssen eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, um ihren steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln. Dabei werden die betrieblichen Einnahmen den betrieblichen Ausgaben gegenübergestellt und anhand dessen der Gewinn oder Verlust ermittelt, der der Besteuerung unterliegt.
Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung stehen Selbstständigen verschiedene Formulare zur Verfügung, je nach Rechtsform ihres Unternehmens und anderen individuellen Faktoren. Die rechtzeitige Einreichung der Einkommensteuererklärung ist wichtig, denn nur so können Bußgelder oder Verspätungszuschläge vermieden werden.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer betrifft Selbstständige, die ein Gewerbe betreiben. Diese Steuerart belastet den Gewerbeertrag des Unternehmens und mindert somit den steuerlichen Gewinn. Selbstständige müssen die Gewerbesteuer in der Regel zusätzlich zur Einkommenssteuer entrichten und eine Gewerbesteuererklärung abgeben, in der sie ihre Gewinne, Verluste, Abschreibungen sowie weitere Einkünfte angeben. Die Erklärung muss elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden, und die Abgabefrist ist in der Regel am 31. Juli des Folgejahres.
Vorauszahlung der Gewerbesteuer
Vorauszahlungen der Gewerbesteuer müssen vierteljährlich geleistet werden und der genaue vorzuzahlende Betrag wird auf Grundlage des geschätzten Gewinns für das laufende Jahr berechnet.
Kleinunternehmerregelung für Selbstständige
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bietet Selbstständigen mit niedrigen Umsätzen eine steuerliche Entlastung. Um als Kleinunternehmer anerkannt zu werden, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen bestimmte Grenzen nicht überschreiten: Im vorherigen Kalenderjahr lag diese Grenze bei 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro). Diese Regelung reduziert den bürokratischen Aufwand, da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen müssen und keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen.
Wer ist ein Kleinunternehmer?
Um als Kleinunternehmer anerkannt zu werden, dürfen die Umsatzgrenzen des Vorjahres sowie die geschätzten Umsätze des laufenden Kalenderjahres eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Laut § 19 UStG gelten diese Grenzen:
- Im vorangegangenen Kalenderjahr: 22.000 Euro
- Im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich: 50.000 Euro
Wichtig: Dabei handelt es sich um Umsatzgrenzen, nicht um Gewinngrenzen. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Selbstständige als Kleinunternehmer eingestuft werden.
Ermittlung von Gewinn oder Bilanz?
Die Wahl zwischen Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) und Bilanzierung beeinflusst maßgeblich die steuerliche Erfassung Ihres Unternehmens. Bei der EÜR wird der Gewinn durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermittelt, während bei der Bilanzierung alle Vermögenswerte und Schulden erfasst werden.
Für Kaufleute und größere Gewerbetreibende ist die Bilanzierung obligatorisch, während Freiberufler unabhängig von der Umsatzhöhe die EÜR nutzen können. Personengesellschaften müssen ihre Gewinne den Gesellschaftern melden, die sie dann in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Für Kleinunternehmer gelten spezielle Regelungen, die sie von der EÜR-Berechnung befreien, aber dennoch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Wahl zwischen EÜR und Bilanzierung sollte gut überlegt sein und in jedem Fall ist die Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters empfehlenswert – dadurch werden Fehler vermieden und Sie können Steuervorteile optimal nutzen.
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Wichtige Steuerfristen für Selbstständige
Freelancer oder Selbstständige sollten alle relevanten Steuerfristen im Blick behalten und die Erklärung rechtzeitig einreichen, denn nur so lassen sich Verzugszinsen und Sanktionen vermeiden. Hier sind die wichtigsten Abgabefristen:
- Einkommensteuererklärung ohne Steuerberater: Spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres
- Einkommensteuererklärung mit Steuerberater: Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres
- Gewerbesteuererklärung: 31. Juli des Folgejahres
- Umsatzsteuererklärung: 31. Juli des Folgejahres
- Umsatzsteuervoranmeldung: Bis zum 10. Werktag des Folgemonats fällig
- Körperschaftserklärung: Auch hier gilt die Frist zum 31. Juli des Folgejahres
Strategien zur Steuerminimierung beim Finanzamt
Die Steuer zu reduzieren ist für Selbstständige sehr wichtig, vor allem zu Beginn der Selbstständigkeit – hier kommen die Freibeträge ins Spiel.
Der Grundfreibetrag reduziert die Steuerlast für alle Steuerpflichtigen und liegt im Steuerjahr 2024 bei 11.604 Euro. Zusätzlich können Selbstständige die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen, wenn ihr Jahresumsatz unter 22.000 Euro (Stand 2024) liegt.
Das entlastet sie von der Umsatzsteuerpflicht, hat jedoch den Nachteil, dass Vorsteuern nicht geltend gemacht werden können.
Ein weiterer relevanter Freibetrag ist der Gewerbesteuerfreibetrag von derzeit 24.500 Euro (Stand 2024), der von der Gewerbesteuerbemessungsgrundlage abgezogen wird. Außerdem können Selbstständige den Freibetrag für Veräußerungsgewinne nutzen, um die Steuerlast beim Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen zu mindern.
Darüber hinaus ist der Sparerfreibetrag von 1.000 Euro für Ledige bzw. 2.000 Euro für Verheiratete (Stand 2024) für die Besteuerung von Kapitalerträgen relevant.
Selbstständige können ihren Freibetrag mittels eines Freistellungsauftrags bei ihrer Bank geltend machen.
Steuererklärung für Selbstständige mit ak|p Steuerberatung
Mit ak|p Steuerberatung an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Steuererklärung als Selbstständiger effizient und korrekt abgewickelt wird. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, alle relevanten Freibeträge und Steuervorteile optimal zu nutzen und somit Ihre Steuerlast zu minimieren. Verlassen Sie sich bei uns auf umfangreiches Fachwissen, langjährige Erfahrung und eine individuelle, vertrauensvolle Beratung. Bei Bedarf arbeiten wir für unsere Mandanten auch mit Behörden, Anwälten oder Notaren zusammen, sodass Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Kontaktieren Sie uns heute – gemeinsam vereinfachen wir Ihre Steuererklärung und sichern Ihre finanzielle Zukunft!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Formulare bei der Steuererklärung für Selbstständige?
Gewerbetreibende müssen folgende Formulare ausfüllen:
- Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
- Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
- Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)
- Gewerbesteuerjahreserklärung
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
Freiberufler benötigen diese Formulare, die sie über ELSTER elektronisch ans Finanzamt schicken können:
- Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
- Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
Freiberufler, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben und generell weniger Steuern zahlen. Wichtige Angaben sind neben den Anlagen auch Name, Anschrift, Steuernummer sowie Sozialversicherungsnummer.
Steuererklärung für Selbstständige selbst machen oder vom Steuerberater?
Wenn Ihre steuerlichen Angelegenheiten relativ einfach sind, beispielsweise als Kleinunternehmer, und Sie über ausreichende Kenntnisse im Steuerrecht verfügen, können Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen. Online Tools oder ein Steuerprogramm helfen in diesem Fall. Andernfalls kann die Unterstützung eines Steuerberaters sinnvoll sein, insbesondere wenn Ihre steuerliche Situation komplexer ist oder Sie Zeit sparen möchten. Ein Steuerberater hilft Ihnen dabei, alle relevanten Steuervorteile zu nutzen und Fehler zu vermeiden.
Müssen alle Selbstständigen eine Steuererklärung machen?
In der Regel sind Selbstständige dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit erzielen. Auch wenn Sie als Selbstständiger unterhalb der gesetzlichen Freibeträge liegen oder von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, kann es dennoch erforderlich sein, eine Steuererklärung einzureichen, um etwaige Verluste geltend zu machen oder steuerliche Vergünstigungen zu nutzen und somit bares Geld zu sparen. Eine sorgfältige Buchhaltung über alle Finanzen ist die Voraussetzung für eine schnelle und unkomplizierte Steuererklärung.
Was kostet die Steuererklärung für Selbstständige?
In der Regel orientieren sich die Kosten an der Zeit, die der Steuerberater für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung benötigt, sowie an eventuellen Zusatzleistungen wie steuerlicher Beratung oder Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Es ist ratsam, sich im Voraus über die Kosten zu informieren und gegebenenfalls Angebote verschiedener Steuerberater einzuholen. Gerne geben wir von der ak|p Steuerberatungsgesellschaft transparent Auskunft über die anfallenden Kosten.