Wirtschaftsprüfung

Wirtschafts- und Steuerberatung sowie rechtliche Beratung gehen oft Hand in Hand: Eine erfolgreiche Beratung erfordert in allen rechtlichen Bereichen abgestimmte Lösungen.

Innerhalb der gesetzlich gegebenen Grenzen bieten wir Ihnen im wirtschaftsprüfungs- und steuerberatungsnahen Bereich Leistungen und Lösungen an.

Für darüberhinausgehende Spezialfragen – beispielsweise in den Bereichen Erbrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht oder Insolvenzrecht – unterstützen wir Sie bei der Wahl des geeigneten Beraters.

Abschlussprüfung

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Wirtschaftsprüferin liegt in der gesetzlichen und freiwilligen Prüfung von Jahresabschlüssen und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) bei Unternehmen verschiedenster Größen und Rechtsformen. Auch die Prüfung gemeinnütziger GmbHs sowie Stiftungen gehören zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten.

Bauträgerprüfung nach der MaBV

Bauträger sind verpflichtet, die Einhaltung von Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

Sonderprüfungen

Neben Jahresabschlussprüfungen führe ich gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen im Auftrag gesellschaftsrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Aufsichtsorgane, Gesellschafter oder gesetzlicher Vertreter durch. Hierunter fallen insbesondere:

  • Gründungs- und Verschmelzungsprüfungen
  • Kapitalerhöhungsprüfungen
  • Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Prüfung von Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungen
  • Prüfung von Sanierungskonzepten
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung