Seit Jahren berät und prüft Frau Andrea Koppenhöfer als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gemeinnützige Organisationen. Vereine, Stiftungen, gGmbHs und weitere gemeinnützige Institutionen unterliegen im Steuerrecht speziellen gesetzlichen Vorschriften. Von der Gründung bis zum Jahresabschluss leisten wir für diese sogenannten „Non-Profit-Organisationen“ professionelle Unterstützung. Wir beraten zur Satzung und Einhaltung steuerlicher Vorschriften, betreuen die Buchhaltung, ggf. auch im Bereich von Lohn und Gehalt und erstellen die Steuererklärung fürs Finanzamt. Die zu dieser Gesellschaftsform notwendigen Grundlagen des Spendenwesens und des Sponsorings oder Fundraisings gehören ebenfalls zu unserem Beratungsumfang.