Jahresabschluss Steuerberater

Ein ordnungsgemäß erstellter Jahresabschluss bildet die Informationsgrundlage für unternehmerische Entscheidungen, die Besteuerung und den Dialog mit Banken, Investoren oder Gesellschaftern. Der Jahresabschluss fasst die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens zusammen und dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage am Ende des Geschäftsjahres.

Ein Steuerberater übernimmt hierbei die wichtigste Rolle: Er erstellt den Jahresabschluss ordnungsgemäß, prüft die Vollständigkeit der Buchführung, achtet auf die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften und unterstützt seine Mandanten bei der optimalen Gestaltung und Interpretation der Ergebnisse. 

Die ak|p Steuerberatungsgesellschaft begleitet Unternehmen aller Rechtsformen – von der GmbH bis zum Freiberufler – bei der fachgerechten Erstellung und Einreichung ihrer Jahresabschlüsse.

Rechtliche Grundlagen zum Jahresabschluss

Die rechtlichen Vorgaben zur Erstellung eines Jahresabschlusses ergeben sich im Wesentlichen aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften gelten zusätzliche Rechnungslegungsvorschriften, die eine höhere Transparenz und Offenlegung verlangen.

Darüber hinaus hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) in ihrer Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen verbindliche Richtlinien für Berufsangehörige formuliert. Diese legen fest, wie Steuerberater bei der Erstellung von Jahresabschlüssen vorzugehen haben, sei es bei der Auftragsannahme oder der Dokumentation.


Die ak|p Steuerberatungsgesellschaft arbeitet auf Basis dieser anerkannten berufsrechtlichen Standards. Für unsere Mandanten bedeutet das: eine hohe Qualitätssicherung, Rechtssicherheit und Transparenz.

Arten von Jahresabschlüssen: von der Bilanz bis zur EÜR

Abhängig von der Unternehmensform und -größe kommen verschiedene Formen des Jahresabschlusses zur Anwendung. Für Kapitalgesellschaften und größere Personenhandelsgesellschaften ist ein handelsrechtlicher Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie gegebenenfalls Anhang und Lagebericht vorgeschrieben. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Beurteilung der Ertragslage, des Vermögens und der Verbindlichkeiten.

Einzelunternehmen und Freiberufler, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, erstellen häufig eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Hier werden die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt, um so den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln. Für größere Unternehmensgruppen kann zudem ein Konzernabschluss nach HGB oder IFRS erforderlich sein.

In Sonderfällen entstehen außerdem Eröffnungsbilanzen, Liquidationsbilanzen oder Auseinandersetzungsbilanzen. Etwa bei Unternehmensgründung, -auflösung oder Umstrukturierungen. Der Steuerberater prüft im Einzelfall, welche Art von Jahresabschluss gesetzlich vorgeschrieben ist und welche Anforderungen im Rahmen der Rechnungslegung gelten.

Ablauf und Erstellung: Jahresschluss Steuerberater

Die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater folgt einem klar strukturierten Prozess:

  1. Auftragsannahme & Festlegung des Umfangs
    • Schriftliche Vereinbarung des Erstellungsauftrags nach Vorgaben der Bundessteuerberaterkammer
    • Definition von Art, Ziel und Tätigkeitsumfang des Abschlusses
    • Festlegung des zeitlichen Rahmens und der Verantwortlichkeiten
  2. Vorbereitungsphase
    • Prüfung und Aufbereitung aller Buchführungsdaten, Inventuren, Belege und Verträge
    • Erfassung und Bewertung von Forderungen, Verbindlichkeiten, Warenbeständen, Anlagevermögen und Rückstellungen
    • Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Finanzbuchhaltung
  3. Durchführungsphase
    • Durchführung aller notwendigen Abschlussbuchungen
    • Bewertung von Vermögenswerten, Abschreibungen und Rückstellungen
    • Zuordnung der GuV-Positionen und Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
  4. Erstellung des Jahresabschlusses
    • Aufstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Anhang oder Lagebericht
    • Durchführung einer Plausibilitätsbeurteilung
    • Erstellung des Erstellungsberichts mit Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erstellung
  5. Übermittlung & Offenlegung
    • Elektronische Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt
    • Unterstützung bei der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (für Kapitalgesellschaften)
    • Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und Veröffentlichungspflichten

Erstellung eines Jahresabschlusses: Pflichten, Haftung und Qualitätssicherung

Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist mit einer hohen Verantwortung verbunden. Der Steuerberater haftet für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags und muss die gebotene Sorgfalt sowie die Warnpflichten gegenüber dem Mandanten beachten. Bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen informiert der Steuerberater den Mandanten umgehend und holt erforderliche Aufklärungen oder Auskünfte ein. 

Die ak|p Steuerberatungsgesellschaft arbeitet nach einem strukturierten Verfahren zur Qualitätssicherung sowie zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben und berufsrechtlicher Standards. Dazu gehört die Plausibilitätsprüfung der Buchhaltungsdaten, die Kontrolle auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Dokumentation aller Arbeitsschritte.

Erstellung des Jahresabschlusses: Leistungen und Kosten des Steuerberaters StBVV

Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss, berät zur Bilanzpolitik, wendet Steuerrecht korrekt an und begleitet die anschließenden Steuererklärungen. Darüber hinaus berät er zu Gestaltungsmöglichkeiten, etwa bei Bewertungsmethoden, Abschreibungen oder Rückstellungen, um steuerliche Vorteile rechtssicher zu nutzen. Wichtig: Die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Maßgeblich sind der Gegenstandswert, der Tätigkeitsumfang, die Unternehmensgröße und der Grad der Mitwirkung des Mandanten. 

Die ak|p Steuerberatungsgesellschaft legt großen Wert auf Transparenz: Vor Beginn der Arbeiten erhalten Mandanten eine Auftragsbestätigung mit einer klaren Darstellung der voraussichtlichen Kosten.

Handelsbilanz und Steuerbilanz im Vergleich

Die Handelsbilanz dient primär der Information externer Adressaten wie Investoren, Banken und Gesellschaftern. Sie zeigt ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Lage. Dahingegen bildet die Steuerbilanz die Grundlage für die steuerliche Bemessung der Einkünfte. Unterschiede ergeben sich im Hinblick von Bewertungsvorschriften, Abschreibungen oder Rückstellungen. In vielen Fällen empfiehlt sich die Erstellung einer sogenannten Einheitsbilanz, die sowohl handels- als auch steuerrechtlichen Anforderungen genügt. 

Digitalisierung: E-Bilanz und elektronische Offenlegung

Die elektronische Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt ist für bilanzierende Unternehmen verpflichtend. Sie ersetzt die klassische Papierform. Die ak|p Steuerberatungsgesellschaft verwendet moderne digitale Systeme, wie ADDISON OneClick, zur Erstellung, Überprüfung und Übermittlung des Jahresabschlusses. Sämtliche Buchführungsdaten, Belege und Dokumente werden elektronisch erfasst, archiviert und zur Übermittlung an das Finanzamt oder den Bundesanzeiger aufbereitet.

Diese digitale Abwicklung verspricht Mandanten eine erhebliche Zeitersparnis, reduziert Fehlerquellen und erhöht die Nachvollziehbarkeit der Finanzprozesse.

Funktionen und Nutzen des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss erfüllt mehrere Funktionen: Er dient einerseits der Informationsfunktion, indem er einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens vermittelt. Andererseits bildet er die Zahlungsbemessungsfunktion – die Grundlage für die Ermittlung der Steuern.

Darüber hinaus hat der Jahresabschluss eine Kontroll- und Entscheidungsfunktion. Unternehmer und Gesellschafter können die Entwicklung des Unternehmens beurteilen, Risiken erkennen, Investitionen planen und die Wirtschaftlichkeit ihrer Geschäftstätigkeit verbessern.

ak|p Beratung – professionelle Erstellung von Jahresabschlüssen

Ein professionell erstellter Jahresabschluss ist das Steuerungsinstrument Ihres Unternehmens. Die ak|p Steuerberatungsgesellschaft unterstützt Sie bei der Erstellung, Überprüfung und Übermittlung Ihres Abschlusses. Und das bei maximaler Transparenz. Mit Erfahrung, Fachwissen und digitalen Lösungen stehen wir in puncto Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Jahresabschlüsse mit unserem Namen. Lassen Sie sich individuell beraten – für einen Jahresabschluss, der rechtssicher ist und echte Mehrwerte bietet. 

Jetzt Kontakt aufnehmen: Wir beraten Sie persönlich zu Erstellung, Fristen und Optimierung Ihres Jahresabschlusses.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann macht der Steuerberater den Jahresabschluss? 

Der Jahresabschluss wird nach Ende des Geschäftsjahres erstellt, sobald die Buchführung abgeschlossen ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Erstellung sollte rechtzeitig erfolgen, damit die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

Wie viel kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater? 

Die Kosten für einen Jahresabschluss durch den Steuerberater orientieren sich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Einflussfaktoren sind der Gegenstandswert, der Aufwand, die Unternehmensgröße und der Umfang der Beratung.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater? 

Benötigt werden für den Jahresabschluss Buchführungsdaten, Inventarlisten, Belege, Rechnungen, Bankunterlagen, Verträge sowie Nachweise über Anlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten.

Welche Arten von Jahresabschlüssen gibt es? 

Unterschieden werden der handelsrechtliche Jahresabschluss, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), der Konzernabschluss sowie Sonderformen wie Eröffnungs- oder Liquidationsbilanzen.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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