Steuererklärung

Obwohl sich viele davor scheuen, ist es mit der Steuererklärung oftmals möglich, sich Geld vom Staat zurückzuholen. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen lohnt sich die jährliche Steuererklärung in der Regel. Bei der akp-Steuerberatungsgesellschaft, Ihrem erfahrenen Partner für Steuerberatung, setzen wir unsere langjährige Expertise dafür ein, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu klären und Ihnen gleichzeitig mehr freie Zeit zu verschaffen. In diesem Beitrag beantworten wir gängige Fragen rund um die Steuererklärung und zeigen, worauf es dabei ankommt. 

Wer hat die Pflicht zur Steuererklärung?

Das Einkommensteuergesetz (EStG) legt fest, wer dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen (Pflichtveranlagung) und wer sich freiwillig veranlagen lassen kann (Antragsveranlagung). In diesen Situationen ist die Abgabe einer Steuererklärung für das vergangene Steuerjahr normalerweise erforderlich:

Für Selbstständige und Gewerbetreibende

Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind in der Regel dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sobald ihre Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, wird der darüber hinausgehende Betrag versteuert. Für das Jahr 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro und steigt für das Jahr 2024 auf 11.604 Euro.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben in der Regel bereits einen Teil ihres Arbeitslohns als Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Diese Lohnsteuer dient als Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Abgabe einer Steuererklärung ermöglicht die Anrechnung der bereits gezahlten Lohnsteuer auf die endgültige Steuerschuld. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 EStG müssen alle Steuerpflichtigen für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine Steuererklärung einreichen. Allerdings gilt die Abgabepflicht für Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen, wenn ein entsprechender Lohnsteuerabzug erfolgt ist.

Außerdem sind Sie zur Steuererklärung verpflichtet, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

Nebeneinkünfte

  • Arbeitnehmer mit mehreren Lohnzahlern (Lohnsteuerklasse VI).
  • Einkommensteuerpflichtige Nebeneinkünfte bei Einnahmen über 410 Euro ohne Lohnsteuerabzug (z.B. Renten, Honorare, Mieteinnahmen).
  • Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer, die die Grenze von 410 Euro überschreiten.

Lohnersatzleistungen

  • Lohnersatzleistungen über 410 Euro (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld usw.).

Lohnsteuerermäßigung/Freibeträge

  • Wenn Freibeträge beim Lohnsteuerabzug beantragt wurden.
  • Arbeitslohn über bestimmte Grenzen.

Lebenspartner

  • Ehepaare mit bestimmten Steuerklassen oder Faktorverfahren.
  • Einzelveranlagung eines Ehepartners.

Sonstige Bezüge

  • Außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit im Betrieb.
  • Sonstige Bezüge nach einem Arbeitgeberwechsel.

Vorsorge

  • Unterschreiten der Vorsorgepauschale trotz Vorsorgeaufwendungen über der Vorsorgepauschale.
  • Jahresarbeitslohn unter bestimmten Grenzen.

Wohnsitz im Ausland

  • Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

Verlustvortrag und Verlustrücktrag

  • Steuerlicher Verlust, der mit positiven Einkünften verrechnet werden soll.

Müssen Rentner eine Steuererklärung machen?

Rentner, deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten, müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Dabei können sie von einem automatischen Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 102 Euro profitieren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, weitere Ausgaben wie Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Die Besteuerung der Rente erfolgt teilweise und hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. 

Darum lohnt sich die freiwillige Steuererklärung

Eine freiwillige Steuererklärung kann sich in vielen Fällen lohnen, da sie oft zu einer Rückzahlung führt. Arbeitnehmer erhalten im Durchschnitt eine Steuererstattung von 1.095 Euro; das gilt vor allem, wenn sie nicht das gesamte Jahr gearbeitet haben, alleinerziehend sind und im laufenden Jahr nicht in Steuerklasse II waren. Darüber hinaus können Sie verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen, darunter Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten sowie außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten. 

Weitere absetzbare Posten, die Sie angeben können, umfassen Telefon- und Internetkosten für den Beruf, Beiträge für Berufsverbände, Beerdigungskosten, häusliches Arbeitszimmer, Altersvorsorge sowie ehrenamtliche Tätigkeiten. Wichtig: Bewahren Sie alle Belege zu absetzbaren Posten auf.

Steuererklärung Abgabefrist

Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2023 ist regulär der 31. August 2024. Da dieser Tag allerdings auf einen Samstag fällt, ist der 2. September 2024 der Stichtag für die fristgerechte selbst erstellte Steuererklärung. Für die Steuererklärung 2024 haben Sie Zeit bis spätestens zum 31. Juli 2025. Wenn Sie jedoch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, gelten andere Fristen: Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2023 ist in diesem Fall der 31. Mai 2025. Dieser Tag fällt ebenfalls auf ein Wochenende, sodass sich der Stichtag auch hier auf den 2. Juni 2025 verschiebt.

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Frist bei der Steuererklärung verpasst – das passiert

Verspätete Steuererklärungen können zu Kosten und unangenehmen Konsequenzen führen, darunter Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge oder sogar Strafverfahren. Selbst wenn das Finanzamt Ihre Steuer schätzt, drohen Ihnen Nachteile, da eine solche Schätzung häufig zu Ihrem Nachteil ausfällt. Eine mögliche Lösung ist die Beantragung einer Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt gemäß § 109 der Abgabenordnung. Dafür ist kein spezielles Formular erforderlich, sondern ein formloses schriftliches Schreiben, in dem Sie begründen, warum Sie mehr Zeit benötigen. 

Trotz gewährter Fristverlängerung können Zinszahlungen anfallen, wenn sich Nachzahlungen ergeben. Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass die Überschreitung der Frist nicht selbst verschuldet ist. Dies kann durch Krankheit, längere Auslandsaufenthalte oder fehlende Unterlagen der Fall sein. 

Grundfreibetrag 2024: Steuerfreiheit bis 11.604 Euro

Im Jahr 2024 steigt der Grundfreibetrag von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Dieser Betrag stellt das steuerfreie Existenzminimum dar und wird jedes Jahr neu berechnet, um den äußeren Einflüssen wie Inflation Rechnung zu tragen. Anspruch auf diesen Freibetrag haben

  • Arbeitnehmer
  • Selbständige 
  • Rentner
  • Studenten 
  • Auszubildende.

Liegt das Einkommen unter oder genau bei diesem Betrag, müssen keine Steuern gezahlt werden. Der Grundfreibetrag wird automatisch entsprechend Ihrer Steuerklasse entweder von Ihrem Arbeitgeber eingehalten oder vom Finanzamt bei Abgabe Ihrer Steuererklärung berücksichtigt. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich, und Sie müssen den Grundfreibetrag in Ihrer Steuererklärung nicht extra erwähnen.

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Elektronische Steuererklärung mit ELSTER

ELSTER, kurz für Elektronische Steuererklärung, ist ein kostenloses, webbasiertes System, das Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen, ermöglicht, ihre Einkommensteuererklärung gemäß den gesetzlichen Vorgaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Mit diesem System haben Sie die Möglichkeit, die Steuererklärung online kostenlos zu erstellen. Dieses Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung erfordert keinen Download und funktioniert reibungslos auf verschiedenen Browsern. 

Die elektronische Übermittlung vereinfacht den Prozess der Steuererklärung und verringert den Verwaltungsaufwand vonseiten der Finanzverwaltung. Durch ELSTER können Steuerpflichtige ihre Steuerangelegenheiten rechtzeitig und korrekt erledigen, was wiederum dazu beiträgt, mögliche Verzugszuschläge zu vermeiden. Für Rentner und Pensionäre mit einfachen Einkommensverhältnissen bietet sich seit 2022 die Nutzung von EinfachElster an, die benutzerfreundlich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führt.

Steuererklärung selber machen – richtige Anlage finden

Die Anlagen bei der Steuererklärung dienen dazu, alle relevanten Informationen korrekt anzugeben und steuerliche Vorteile zu nutzen. Dazu gehören unter anderem Anlage N für angestellte Arbeitnehmer, Anlage KAP für Kapitalerträge, und Anlage R für Rentenbezüge. In diesen Anlagen werden Einkünfte aus verschiedenen Quellen wie Arbeit, Kapitalerträge oder Renten detailliert erfasst. 

Zusätzlich gibt es Formulare für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen und weitere steuerliche Aspekte. Jede Anlage hat spezifische Zeilen für unterschiedliche Kostenarten, wie beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit, Krankheitskosten, Spenden oder Mieteinnahmen. Die korrekte Ausfüllung dieser Anlagen ist wichtig für eine Optimierung Steuerlast sowie mögliche Rückzahlungen.

Diese Anlagen sollten Sie bei der Steuererklärung ausfüllen:

  • Anlage N (für angestellte Arbeitnehmer)
  • Anlage KAP (für Kapitalerträge)
  • Anlage R (für Rentenbezüge)
  • Anlage Sonderausgaben
  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
  • Anlage Sonstiges
  • Anlage Vorsorgeaufwand
  • Anlage Kind
  • Anlage V (für Vermietung und Verpachtung)
  • Anlage AV (für Altersvorsorge)

Gemeinsam zu Ihrer optimalen Steuererklärung – mit akp Steuerberatung 

Die Abgabe der Steuererklärung ist eine wichtige Verpflichtung für jeden Steuerpflichtigen, die sorgfältig und zeitnah erledigt werden sollte. Wir von der ak|p Steuerberatungsgesellschaft unterstützen Sie kompetent und professionell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Von der Steuererklärung bis zur Hilfe bei komplexen steuerrechtlichen Fragen steht unsere Kanzlei seit über 15 Jahren für umfassende Beratungsdienstleistungen. Seit dem Zusammenschluss der beiden Kanzleien AKP Andrea Koppenhöfer und Partner und AKP Beratung GmbH in Bönnigheim können Sie unsere Beratungsdienstleistungen an zwei Standorten in Anspruch nehmen und von unserem gebündelten Fachwissen profitieren. 

Unser Ziel: Eine ganzheitliche Beratung, transparente Kommunikation und konkrete Hilfestellung für Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung und unsere Steuerexperten sind gerne für Sie da. Gemeinsam gestalten wir Ihre Zukunft.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann greift die Abgabepflicht für die Steuererklärung?

Die Abgabepflicht für die Steuererklärung tritt in verschiedenen Situationen ein. Zum Beispiel müssen Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Auch Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe verpflichtet sein, beispielsweise bei Nebeneinkünften.

Was ist die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023?

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 endet ohne Unterstützung durch einen am 2. September 2024. Mit Unterstützung durch einen Steuerberater ist der letzte Termin der 02. Juni 2025.

Wie kann ich meine Steuererklärung einfach erstellen?

Es gibt verschiedene Optionen zur Steuererklärung, einschließlich der Nutzung von Steuersoftware wie Smartsteuer oder WISO Steuer, der Inanspruchnahme eines Steuerberaters oder der Online-Einreichung über die Plattformen ELSTER. Gerne unterstützen unsere Steuerexperten der ak|p Beratungsgesellschaft Sie in steuerrechtlichen Angelegenheiten.