Schenkungssteuer 2026

Die Schenkungssteuer betrifft alle, die Vermögen zu Lebzeiten auf eine andere Person übertragen. Sei es in Form von Geld, Immobilien, Wertpapieren oder Unternehmensanteilen. Ziel dieser Steuer ist es, steuerfreie Vermögensübertragungen zu verhindern und die Gleichbehandlung von Erbschaften und Schenkungen sicherzustellen.

Für das Jahr 2026 sind nach aktuellem Stand keine grundlegenden gesetzlichen Änderungen zur Schenkungssteuer geplant. Die Freibeträge und Steuersätze bleiben damit voraussichtlich auf dem Niveau der Vorjahre. Allerdings könnten steuerpolitische Entwicklungen und geplante Reformen der Erbschaft- und Schenkungsteuer mittelfristig Anpassungen bringen – besonders im Hinblick auf hohe Vermögen, Unternehmensnachfolgen und Immobilienwerte.

Für Privatpersonen und Unternehmer ist das Jahr 2025/2026 daher ein wichtiger Zeitraum für die vorausschauende Steuerplanung. 

Grundlagen der Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer ist in Deutschland im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Sie fällt immer dann an, wenn eine Person einer anderen Person Vermögenswerte unentgeltlich überträgt, also ohne eine Gegenleistung.

Was gilt als Schenkung nach dem ErbStG?

Eine Schenkung liegt nach § 7 ErbStG vor, wenn Vermögen „unter Lebenden“ unentgeltlich übertragen wird. Das umfasst neben klassischen Geldgeschenken auch:

  • die Übertragung von Immobilien oder Grundstücken,
  • Unternehmensbeteiligungen oder Betriebsvermögen,
  • die Überlassung von Nutzungsrechten (z. B. Nießbrauch, Wohnrecht),
  • und Verzichte auf Forderungen oder Schulden.

Auch „verdeckte Schenkungen“, etwa durch unverzinsliche Darlehen oder besonders günstige Kaufpreise, können steuerlich relevant sein.

Wer ist steuerpflichtig?

In der Regel ist der Empfänger bzw. der Beschenkte der Steuerschuldner. Der Schenker haftet allerdings gesamtschuldnerisch mit (§ 20 Abs. 1 S. 2 ErbStG). Relevant ist, wo der Schenker oder Beschenkte seinen Wohnsitz hat:

  • Haben beide ihren Wohnsitz in Deutschland, gilt die unbeschränkte Steuerpflicht. Das bedeutet, alle in- und ausländischen Vermögenswerte werden erfasst.
  • Bei Schenkungen mit Auslandsbezug kann unter Umständen eine beschränkte Steuerpflicht gelten.

Wann entsteht die Steuer?

Die Schenkungsteuer entsteht mit dem Zeitpunkt, an dem die Schenkung zivilrechtlich wirksam wird. Also beispielsweise mit der Übergabe des Geldes oder der Eintragung ins Grundbuch bei Immobilien.

Schenkungssteuer 2026: Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen

Bislang gibt es keine beschlossenen Änderungen der Schenkungssteuer für das Jahr 2026. Die Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze gelten damit weiterhin nach der aktuellen Rechtslage (§§ 16, 19 ErbStG). Mit dem Steueränderungsgesetz 2025, das zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, sind allerdings allgemeine steuerliche Anpassungen vorgesehen – zum Beispiel eine Erhöhung von Pauschbeträgen, Familienentlastung, Digitalisierung von Meldepflichten. Die Schenkungssteuer selbst bleibt davon jedoch unmittelbar unberührt.

Reformdiskussion: Druck auf hohe Vermögen

In der politischen Diskussion wird immer wieder gefordert, die Bewertung großer Vermögen, Unternehmensnachfolgen und Immobilien stärker zu besteuern. Parteien wie SPD und Grüne sprechen sich für eine gerechtere Verteilung durch vereinheitlichte oder angehobene Steuersätze aus, wohingegen die CDU/CSU und die FDP eine Anhebung der Freibeträge fordern.

Warum Handeln 2025 sinnvoll sein kann

Wer große Vermögen übertragen möchte, sollte dies idealerweise noch 2025 tun. So können die bestehenden Freibeträge genutzt werden, bevor mögliche Reformen ab 2026 oder später in Kraft treten. Zudem beginnt mit jeder Schenkung eine neue 10-Jahresfrist, nach deren Ablauf Freibeträge erneut verfügbar sind.

Freibeträge bei der Schenkungssteuer 2026

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenkten. Je enger die Beziehung, desto höher ist der steuerfreie Betrag.

Hier ist eine Übersicht zu den Freibeträgen:

VerwandtschaftsverhältnisSteuerklasseFreibetrag (€)
Ehegatten / LebenspartnerI500.000
Kinder (einschließlich Stiefkinder)I400.000
EnkelkinderI200.000
Eltern / Großeltern (bei Schenkung)II100.000
Geschwister / Nichten / NeffenII / III20.000
Freunde / sonstige PersonenIII20.000

Diese Freibeträge gelten pro Schenker und Beschenktem. Wer also beispielsweise zwei Kinder hat, kann jeweils 400.000 € steuerfrei schenken. Insgesamt sind das 800.000 €.

Nach § 14 ErbStG können Freibeträge alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden. Das eröffnet erhebliche Gestaltungsspielräume:

  • Beispiel: Eltern schenken 2025 jeweils 400.000 € an ihre Kinder. Im Jahr 2035 können sie erneut denselben Betrag steuerfrei übertragen.
  • Auf diese Weise lassen sich über Jahrzehnte größere Vermögen steueroptimiert weitergeben.

Tipp: Schenkungen sollten immer gut dokumentiert werden, damit das Finanzamt den Beginn der Frist eindeutig nachvollziehen kann.

Steuerklassen bei Schenkungen: Steuerklasse I, II und III im Vergleich

Die Steuerklasse bestimmt neben dem Freibetrag auch den Steuersatz der Schenkungssteuer. Sie richtet sich nach der familiären Nähe zwischen Schenker und Empfänger.

Steuerklasse I

  • Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Enkel (wenn Eltern verstorben), Stiefkinder
  • Vorteil: Höchste Freibeträge, niedrigste Steuersätze
  • Steuersätze: 7 % – 30 %

Steuerklasse II

  • Eltern, Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder
  • Steuersätze: 15 % – 43 %

Steuerklasse III

  • Alle übrigen Personen (z. B. Freunde, nicht verwandte Lebensgefährten)
  • Steuersätze: 30 % – 50 %

Beispielrechnung

Ein Großvater schenkt seinem Enkel 500.000 €.

  • Steuerklasse: I
  • Freibetrag: 200.000 €
  • Steuerpflichtiger Betrag: 300.000 €
  • Steuersatz (Klasse I, bis 300.000 €): 11 %
    → Schenkungssteuer: 33.000 €

Unterschied zwischen Erbschaft und Schenkung

Erbschaften und Schenkungen werden nach denselben gesetzlichen Grundlagen (ErbStG) behandelt, unterscheiden sich jedoch im Zeitpunkt und der Planung. So entsteht die Erbschaftsteuer nach dem Tod des Erblassers. Sie betrifft das gesamte Nachlassvermögen und Freibeträge können nur einmalig genutzt werden. Dahingegen entsteht die Schenkungssteuer zu Lebzeiten des Schenkers. Der Schenkende hat durch gestaffelte Schenkungen die Möglichkeit, die Freibeträge alle 10 Jahre zu nutzen. 

Ideal ist dies für eine vorausschauende Nachfolgeplanung. Denn durch frühzeitige Schenkungen können Erben entlastet, Steuerbelastungen reduziert und Streitigkeiten im Erbfall vermieden werden.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten & Strategien zur Steueroptimierung

Eine kluge Steuerplanung kann helfen, erhebliche Steuerbeträge zu sparen. Hier sind die wichtigsten Strategien:

Gestaffelte Schenkungen

Teilen Sie größere Vermögenswerte in mehrere Teilbeträge auf, die über mehrere Jahre verteilt werden. Nach Ablauf von zehn Jahren steht der Freibetrag wieder zur Verfügung.

Kettenschenkung

Vermögen kann durch mehrere Familienmitglieder „weitergereicht“ werden, um zusätzliche Freibeträge zu nutzen. Beispiel: Großeltern schenken an ihr Kind, das anschließend an die Enkel weiterschenkt. Wichtig ist, dass die Zwischenschenkung tatsächlich rechtlich wirksam und nicht nur pro forma erfolgt.

Nießbrauch und Wohnrechte

Bei Immobilien kann der Schenker das Eigentum übertragen, sich aber den Nießbrauch oder ein Wohnrecht vorbehalten. Das reduziert den steuerlichen Wert und somit die Steuerlast. Gleichzeitig behält der Schenker ein wirtschaftliches Nutzungsrecht.

Schenkungen von Betriebsvermögen

Bei Unternehmensübertragungen gelten besondere Steuervergünstigungen (§ 13a ErbStG). Unter bestimmten Bedingungen wie bei Behaltensfristen oder Lohnsummenregelungen kann eine bis zu 100 %ige Steuerbefreiung erreicht werden. Hier ist eine individuelle steuerliche und rechtliche Prüfung zwingend erforderlich.

Steueranzeigepflicht und Meldefristen

Nach § 30 ErbStG besteht die Pflicht, jede Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt sowohl für den Schenker als auch den Beschenkten selbst. Ausnahmen: Wenn die Schenkung notariell beurkundet oder durch das Gericht festgestellt wurde, dann erfolgt die Meldung automatisch durch den Notar.

Folgen bei Nichtmeldung

Wer eine steuerpflichtige Schenkung nicht oder zu spät meldet, riskiert Nachzahlungen, Zinsen oder steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Unter Umständen kann sogar der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein.

Schenkungssteuer-Rechner & Beispielrechnungen 2026

Ein Schenkungssteuer-Rechner kann helfen, die voraussichtliche Steuerlast zu ermitteln.

Beispiel 1: Geldschenkung an Kinder

  • Betrag: 600.000 €
  • Freibetrag (Kind): 400.000 €
  • Steuerpflichtiger Erwerb: 200.000 €
  • Steuersatz: 11 %
    → 22.000 € Schenkungssteuer

Beispiel 2: Immobilienübertragung mit Nießbrauch

  • Verkehrswert: 800.000 €
  • Abzug Nießbrauchswert (z. B. 200.000 €)
  • Bemessungsgrundlage: 600.000 €
    → Steuerlast je nach Freibetrag und Steuerklasse erheblich reduziert.

Beispiel 3: Unternehmensübertragung

  • Übertragung von GmbH-Anteilen
  • Prüfen, ob Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b ErbStG) greifen.
  • Bei Nichterfüllung der Behaltensfristen droht Nachversteuerung.

Checkliste für Schenkungen 2026

  • Wert der Schenkung ermitteln, z. B. über Gutachten bei Immobilien
  • Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse prüfen
  • Freibetrag berechnen und zeitlich planen
  • Vertraglich absichern durch Notar, Rückforderungsklauseln und/oder Nießbrauch
  • Fristen beachten: Meldung ans Finanzamt binnen 3 Monaten
  • Belege und Nachweise sammeln 
  • Beratung durch Steuerberater oder Fachanwältin für Steuerrecht

Schenkungssteuer 2026 im Blick – steuerlich vorsorgen mit ak|p

Auch wenn 2026 keine neuen Regelungen zur Schenkungssteuer in Kraft treten, ist die steuerliche Gestaltung von Vermögensübertragungen wichtiger denn je.
Durch vorausschauende Planung, Nutzung der Freibeträge und rechtssichere Verträge lassen sich erhebliche Steuervorteile erzielen. 

Ein frühzeitiger Austausch mit erfahrenen Steuerberater:innen kann helfen, Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden. Die ak|p Steuerberatungsgesellschaft ist Ihr Experte für Vermögensübertragung, Erbschaft und Schenkung.

Unsere Fachberater:innen unterstützen Sie dabei,

  • Ihre Freibeträge optimal auszuschöpfen,
  • rechtssichere Schenkungs- und Erbverträge zu gestalten,
  • und Ihre Steuerstrategie individuell auf 2025/2026 abzustimmen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und sichern Sie Ihr Vermögen für die nächste Generation steueroptimiert ab.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Schenkungssteuerfreibetrag 2026? 

Die Freibeträge bleiben voraussichtlich unverändert: Ehegatten/Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Freunde 20.000 €.

Wie kann ich die 10-Jahresfrist nutzen? 

Sie können alle zehn Jahre erneut den vollen Freibetrag ausschöpfen – durch gestaffelte Schenkungen oder mehrere Schenker innerhalb der Familie.

Was ändert sich bei der Erbschaftsteuer 2025/2026? 

Für 2026 sind keine konkreten Änderungen im Bereich der Erbschaftssteuer beschlossen, jedoch wird über eine Reform der Vermögensbesteuerung diskutiert.

Wann muss ich eine Schenkung beim Finanzamt melden? 

Innerhalb von drei Monaten nach Vollzug der Schenkung. Wird die Schenkung notariell beurkundet, übernimmt der Notar die Meldung.

Wie kann ich die Schenkungssteuer legal vermeiden?  

Durch geschickte Planung, Aufteilung von Schenkungen, Nutzung von Freibeträgen und Nießbrauchmodellen. Eine Steuerberatung hilft, alle Möglichkeiten rechtskonform auszuschöpfen.

Können Schenkungen rückgängig gemacht werden? 

Nur in Ausnahmefällen: grober Undank, finanzielle Notlage oder vertragliche Rückforderungsklausel sind wichtige Gründe.

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